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März 2009
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Archive für März 2009

LAG Düsseldorf: DRK-Schwestern sind keine Arbeitnehmerinnen!

Ob die DRK-Schwestern Arbeitnehmerinnen sind oder nicht (so in der Tat die ständige Rspr. des BAG) ist ein Dauerthema, an dem sich die Gemüter erhitzen. Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass u.a. Krankenschwestern, die sich in einem Verband zusammengeschlossen haben (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Innere Mission, Diakonie etc.) nicht ArbeitnehmerInnen des Schwesternverbandes sind. Ein solches gilt vornehmlich auch für diejenigen Mitarbeiter im Verhältnis zum Träger eines nicht dem Verband angehörenden Krankenhauses, in dem diese aufgrund eines sog. Gestellungsvertrages tätig werden. 

Das Dauerthema über die Frage nach der Arbeitnehmerschaft durchzieht sowohl das individuelle als auch kollektive Arbeitsrecht.  

Jüngst hatte sich das LAG Düsseldorf mit dieser Frage beschäftigen müssen. Wir haben in unserem IQB - Rechtsprechungsservice auf den Beschluss des LAG hingewiesen: 

>>> Pdf. Dokument aufrufen und drucken <<<

Wir haben uns in Anbetracht des „Dauerthemas“ dazu entschlossen, mit diesem Beschluss des LAG Düsseldorf unseren Blog zu eröffnen! Sie sind herzlich eingeladen, mit uns gemeinsam die Entscheidung zu analysieren, aber auch ganz allgemein zum Problem der „Arbeitnehmerschaft“ Stellung zu beziehen. Sofern Sie hierzu die einschlägige Literatur sichten, werden Sie feststellen, dass konträre Positionen vertreten werden. 

Was meinen Sie? 

Ihr Lutz Barth, 08.03.09

Urteile aus der Praxis für die Praxis

Wir vom

IQB - Internetportal zum Medizin-, Pflege- und Psychiatrierecht

treten an, “Impulse” im Hinblick auf die von uns ins Leben gerufene Exzellenzinitiative zum gesamten Pflege- und Medizinrecht zu setzen.

Künftig werden wir in diesem Blog Urteile veröffentlichen, die wir mit Ihnen gemeinsam diskutieren möchten.

Ungeachtet dessen finden Sie aber die hier besprochenen Urteile auch in unserem mittlerweile hinreichend bekannten Rechtsprechungsreport im IQB - Internetportal.

Wir hoffen auf rege Beteiligung!

Ihr Lutz Barth

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