Ob die DRK-Schwestern Arbeitnehmerinnen sind oder nicht (so in der Tat die ständige Rspr. des BAG) ist ein Dauerthema, an dem sich die Gemüter erhitzen. Prinzipiell wird davon ausgegangen, dass u.a. Krankenschwestern, die sich in einem Verband zusammengeschlossen haben (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Innere Mission, Diakonie etc.) nicht ArbeitnehmerInnen des Schwesternverbandes sind. Ein solches gilt vornehmlich auch für diejenigen Mitarbeiter im Verhältnis zum Träger eines nicht dem Verband angehörenden Krankenhauses, in dem diese aufgrund eines sog. Gestellungsvertrages tätig werden.
Das Dauerthema über die Frage nach der Arbeitnehmerschaft durchzieht sowohl das individuelle als auch kollektive Arbeitsrecht.
Jüngst hatte sich das LAG Düsseldorf mit dieser Frage beschäftigen müssen. Wir haben in unserem IQB - Rechtsprechungsservice auf den Beschluss des LAG hingewiesen:
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Ihr Lutz Barth, 08.03.09
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